Mitgliedschaft
Die Mitgliedsbeiträge der Sparte Judo/Aikido des TSV Barsinghausen e.V. gliedern sich in monatliche und einmalige Beiträge.
Die monatlichen Beiträge setzen sich aus einem Anteil für den TSV Barsinghausen sowie einem Anteil für die Sparte Judo/Aikido zusammen und werden quartalsweise jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines jeden Kalenderjahres grundsätzlich per SEPA-Lastschrift durch den TSV Barsinghausen eingezogen.
Mit dem einmaligen Mattenbeitrag, welcher sich nach der Beitragsgruppe richtet, beteiligt sich jedes Neumitglied an den Kosten für unsere Matten, auf denen wir trainieren. Außerdem beinhaltet dieser Beitrag alle weiteren Kosten wie z.B. Pässe, die zu Beginn der Mitgliedschaft anfallen. Dieser Beitrag wird einmalig bei Aufnahme zusammen mit dem Aufnahmebeitrag des TSV Barsinghausen, welcher für über 18-jährige und Familien derzeit bei 8,00 Euro liegt, einmalig ebenfalls per SEPA-Lastschrift durch diesen eingezogen wird.
Die grundsätzliche Zahlungsart ist die SEPA-Lastschrift. Für abweichende Zahlungsarten wird eine Gebühr von 1,50 € pro Quartal erhoben.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, deren Eltern Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV, Sozialhilfe, Wohngeld und Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen beziehen, haben auf Antrag Anspruch auf staatliche Förderung der Vereinsmitgliedschaft (BuT).
Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist nur zum 30.06. und 31.12. eines jeden Kalenderjahres unter Einhaltung einer Frist von einem Monat möglich. Die Kündigung bedarf der Schriftform (§11 der Vereinssatzung).